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Wer einen Kredit beantragt, bekommt in den meisten Fällen von der kreditgebenden Bank gleichzeitig ein Angebot für den Abschluss einer Restschuldversicherung unterbreitet. Diese Versicherung dient, wie der Name schon sagt, zur Abdeckung der Darlehensschuld für bestimmte Notsituationen. Abgesichert werden können dabei Risiken wie der Todesfall des Darlehensnehmers, Arbeits- unfähigkeit und auch Arbeitslosigkeit.

Hierbei verwundert es nicht, dass es die Bank gern sieht, wenn der Kreditnehmer eine solche Versicherung abschließt. Schließlich kassiert die Bank nicht nur eine nette Abschlussprovision von der Versicherungsgesellschaft, sondern darf sich dadurch auch sicher sein, ihr Geld wieder zu bekommen, falls der Kunde während der Laufzeit des Kredites stirbt oder arbeitsunfähig wird.

Für den Kreditnehmer stellt sich hierbei die Frage, ob es für ihn überhaupt sinnvoll ist, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes ist eine Restschuldversicherung hinsichtlich des Versicherungsbeitrages eine recht teure Angelegenheit. So ist es keine Seltenheit, dass die Summe der Versicherungsbeträge über die Laufzeit zusammen gerechnet zwischen 20 und 30 Prozent der Darlehenssumme ausmachen.

Bei einer Baufinanzierung, welche meistens eine Gesamtlaufzeit zwischen 20 und 35 Jahren hat und bei der die Darlehenssumme sehr hoch ist, ist es zweifelsfrei ratsam, einen Risikoschutz abzuschließen, da hier im Todesfall des Hauptverdieners die Hinterbliebenen in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten können. Jedoch sollte der Kreditnehmer nicht sofort die von der finanzierenden Bank angebotene Versicherung abschließen, sondern sich auch weitere Angebote von Versicherungen einholen, die möglicherweise günstigere Konditionen anbieten.

Eine Restschuldversicherung für einen Privatkredit abzuschließen, ist hingegen selten sinnvoll. Die Kreditsummen liegen hier meistens in einer überschaubaren Größenordnung und führen im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht gleich zum finanziellen Kollaps, zumal in derartigen Fällen durchaus mit der Bank über eine Tilgungsstreckung verhandelt werden kann. Das Todesfallrisiko lässt sich auch unabhängig vom Kredit durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung abdecken, welche im Normalfall für nur einen Bruchteil der Versicherungsbeiträge einer Restschuldversicherung zu bekommen ist.


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